FREIE PLÄTZE: auf Anfrage

Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Kindertagespflege kann über die öffentliche Jugendhilfe (Kinder- und Familienservicebüro) vermittelt und finanziert oder privat vereinbart und von den Eltern bezahlt werden. 

Jedes Kind hat ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung sowie Förderung in der Kindertagespflege, auch wenn die Eltern nicht berufstätig oder in Ausbildung sind. Der Rechtsanspruch auf eine Betreuungsleistung richtet sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 

Eltern können an den Kosten beteiligt werden. Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern. Hier können sich alle Eltern an das örtliche Kinder- und Familienservicebüro wenden. 

Ich stehe in engem Austausch mit der Fachberatung der öffentlichen Jugendhilfe und kann Ihnen auch gerne beratend zur Seite stehen.


lkhi.betreuungsboerse.net

sg-leinebergland.de

Die nächsten Schritte

Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich überzeugen konnte, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kindertagespflege kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Sie können sich vor Ort ein Bild von meiner Kindertagespflege machen. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit wir ihn in unseren Tagesablauf integrieren können. Ich freue mich auf Ihren Besuch!